Zustiften & Spenden

Spenden und Zustiften in die Verbrauchsstiftung oder in den Stiftungsgrundstock

 

Das Anfangskapital der Stiftung wurde aus dem Erbe von Bettina Kattermann aufgebracht. Die Bettina-Kattermann-Stiftung ist als Verbrauchsstiftung konzipiert. Dies bedeutet, dass die Stiftungszwecke nicht nur aus den Zinsen, sondern auch aus dem Stiftungskapital selbst finanziert werden. Da sich dieses durch die Stipendienzahlungen jährlich mindert, sind wir kontinuierlich auf weitere Zustiftungen und Spenden angewiesen.

Spenden: Sie können einen Betrag Ihrer Wahl einmalig oder wiederkehrend spenden. Hierfür erhalten Sie (bei Angabe Ihrer Adresse) eine Spendenbescheinigung, die sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen können.

Spendenkonto

GLS-Bank
IBAN: DE97 4306 0967 4075 1589 01
BIC: GENODEMIGLS

Zustiften: Eine Zustiftung wirkt sich steuerlich genauso wie eine Spende an einen gemeinnützigen Verein aus:  20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zustifters/Spenders können als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zustiften in den Stiftungsgrundstock: Die Bettina-Kattermann-Stiftung hat zudem einen finanziellen Kern als “Ewigkeitsstiftung” –  der Stiftungsgrundstock. Dieser darf nicht für laufende Ausgaben angetastet werden, ausschließlich seine Zinserträge dienen der Finanzierung unserer Arbeit.
Eine Zustiftung in diese “Ewigkeitsstiftung”  wird steuerlich zusätzlich besonders begünstigt:
Den Zustifter*innen wird zusätzlich ein steuerlicher Höchstbetrag von 1 Million Euro eingeräumt, wobei die Zuwendung auf bis zu zehn Jahre verteilt werden kann. Diese Regelung bringt aber nur zusätzliche Vorteile, wenn der Zustifter tatsächlich einen großen Betrag zustiften will oder durch sonstige Förderaktivitäten seine normalen Höchstbeträge für Spenden/Zustiftungen schon ausgeschöpft hat.
Eine Beratung durch Ihren Steuerberater ist hier zu empfehlen. Ggf. können wir Ihnen helfen, einen geeigneten Steueranwalt oder eine Steueranwältin zu finden.

Allgemeine Informationen zu Zustiftungen finden Sie hier.

 

„Ich möchte mein Wissen und meine Erfahrungen mit meinen Kollegen und anderen im Gesundheitswesen Beschäftigten teilen, um die Anstrengungen unseres Landes zur Verbesserung des Gesundheitssystems zu unterstützen.“

Dr. Noe Noe Kyaw

Stipendiatin 2016/17

Kontakt:

Stiftung Asienhaus
Dr. Monika Schlicher
Hohenzollernring 52
50672 Köln
+49-221-71612111

Dr. Klaus Fritsche
info@bettina-kattermann-stiftung.de

Spendenkonto

GLS Bank
IBAN: DE27430609674075158900
BIC: GENODEMIGLS

 

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